Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme am Allgäu-Business-Sprint in Kempten
§ 1 Anwendungsbereich – Geltung
§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung
§ 4 Haftungsausschluss
§ 5 Datenerhebung und -verwertung
§ 6 Zeitmessung und regelwidriges Verhalten
§ 7 Anmeldeprozedere – Team-Captain, Firmen & Teams
§ 8 Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich – Geltung
(1) Der Allgäu-Business-Sprint, am 24. Juli 2025, wird durch den Veranstalter Datasport Germany GmbH durchgeführt.
(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.
§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
(1) Startberechtigt ist jeder ab Jahrgang 2009. Sportgeräte, die die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, sind an der Veranstaltung nicht zugelassen.
(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.
§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung
(1) Die Anmeldung ist nur per Online-Anmeldung über das Datasport Anmeldeportal im Internet möglich. Anmeldungen per Post (in schriftlicher Form), Telefax oder E-Mail werden nicht angenommen.
(2) Zahlungen erfolgen per Rechnung. Anmeldungen ohne Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages werden nicht berücksichtigt. Stornierungskosten, die aufgrund fehlerhafter Bank- bzw. Kontoangaben in der Anmeldung entstehen, gehen zu Lasten der anmeldenden Einrichtung.
(3) Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung nach den o. g. sportlichen Regelwerken relevant sind, gemacht hat, er einer Sperre durch den DLV bzw. der IAAF unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.
(4) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind nicht übertragbar.
(5) Treten gemeldete Teilnehmende ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages.
(6) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten (z.B. bei höherer Gewalt, vgl. Ziffer 4.1), findet keine Erstattung statt.
(7) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer und/oder spätestes Anmeldedatum) fest, das in der Ausschreibung des betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.
§ 4 Haftungsausschluss
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt (z.B. Unwetter, (Sturm, Hochwasser etc.), Attentatsdrohungen, Feuer o.ä.) berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den Teilnehmenden.
(2) Der Veranstalter haftet nur für Schäden bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Veranstalter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Veranstalters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Veranstalters steht die eines gesetzlichen Vertreters, Angestellten, Erfüllungsgehilfen und Dritten, dessen sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit dem er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist, gleich. Die Teilnehmer haben selbst für den eigenüblichen Versicherungsschutz zu sorgen.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt den Teilnehmern, den Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.
§ 5 Datenerhebung und -verwertung
(1) Die bei Anmeldung von Teilnehmenden angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmende in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. Die Organisatoren haben Zugriff auf die Daten. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
(2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videos etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.
(3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
(4) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, ggf. Unternehmen, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) der Teilnehmenden zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft, Ergebnisheft sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
§ 6 Zeitmessung und regelwidriges Verhalten
(1) Die Zeitmessung beim Firmenlauf wird von der Firma Datasport Germany GmbH durchgeführt.
(2) Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird die Teilnehmenden von der Veranstaltung ausgeschlossen (Disqualifikation).
(3) Sollten Teilnehmenden die Veranstaltung als Plattform für unerlaubte werbliche Aktivitäten o. ä. nutzen, die das Ansehen des Veranstalters und/oder der einzelnen Sponsoren schädigen, behält sich der Veranstalter vor, besagte Personen nicht teilnehmen zu lassen bzw. diese Teilnehmer(-gruppe) durch das Streckenpersonal von der Strecke zu nehmen.
§ 7 Anmeldeprozedere – Team-Captain, Firmen & Teams
(1) Jede Firma meldet die TeilnehmerInnen über das Anmeldeportal an. Es ist empfehlenswert, dass ein Team-Captain die Koordination innerhalb der Firma übernimmt. Der Team-Captain kann als Mitglied eines Teams mitlaufen oder aber auch rein organisatorisch tätig sein.
§ 8 Allgemeines
(1) Sollte eine Regelung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt.
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